ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

der Jobbly e. U. Personalberatung- und Vermittlung

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich


1.1 Jobbly e. U. (nachstehend „Jobbly“ genannt) berät seine

Auftraggeber (nachstehend „Kunde“ genannt) bei der Suche und Auswahl von Personal für zu besetzende Positionen und vermittelt geeignete Kandidaten an seine Kunden. Zwischen Jobbly und dem Kunden wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Diese kann auch in Form von einer unterzeichneten Auftragsbestätigung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jobbly erfolgen. Jobbly ist berechtigt die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte, insbesondere Beratung -und Vermittlungsverträge, zwischen dem Kunden und Jobbly gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.


1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.


1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Jobbly ausdrücklich schriftlich anerkannt.


1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.



  1. Leistungsumfang Personalberatung -und Vermittlung – Rechtliche Grundlagen


2.1 Es ist festzuhalten, dass Jobbly im Rahmen seiner Tätigkeit als Personalberater in keinem Fall für die getroffene Wahl in Bezug auf Anstellung des Kandidaten des Kunden haftet. Dies bezieht sich u. A auch auf die Beschäftigungsbewilligung des Kandidaten und die Erlaubnis in Österreich zu arbeiten.


2.2 Der Kunde verpflichtet sich, dem Personalberater Jobbly alle für die Sucherstellung notwendigen Unterlagen (Stellenprofil, Verdienst, Einsatzort) bereit zu stellen. Die Details zum Aufgabengebiet der zu besetzenden Position und zum persönlichen Fach/Anforderungsprofil werden in Abstimmung mit Jobbly erarbeitet.


2.3 Jobbly wird für den Kunden Bewerber mit im Anforderungsprofil genannten Tätigkeiten und mit den dort genannten Qualifikationen suchen und eine Vorauswahl treffen. Die Bewerbungsunterlagen geeigneter Bewerber werden in einem Bewerberprofil zusammengefasst und dem Kunden zur Entscheidung vorgelegt. Als Grundlage des Bewerbergesprächs werden dem Kunden alle verfügbaren Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt, sofern sich der Bewerber hiermit einverstanden erklärt und die Datenschutzbestimmung akzeptiert. In Absprache und auf Wunsch des Kunden oder des Bewerbers, kann der Personalberater/-vermittler von Jobbly zu diesem Gespräch hinzugezogen werden.


2.4 Der Kunde berechtigt Jobbly im Rahmen seines Geschäftsbereichs (Personalberatung und Vermittlung) sämtliche Stellenausschreibungen im Zusammenhang mit der Personalsuche durch Jobbly für den Auftraggeber im Namen von Jobbly zu veröffentlichen. Die kostenpflichtigen Stellenanzeigen sind in der Vermittlungsprovision einkalkuliert.


2.5 Der Kunde verpflichtet sich, Jobbly umgehend über eine Einstellung eines vorgeschlagenen Kandidaten durch Jobbly zu informieren. Dies ist, sofern nicht anders vereinbart, schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Auch ist der Kunde dazu verpflichtet, dem Personalberater (Jobbly e. U) den Verdienst des eingestellten Kandidaten durch den Kunden bekannt zu geben. Jobbly ist dazu berechtigt, bei nicht Erfüllung dieser Bestimmungen, den Gehaltswunsch des vermittelten Kandidaten an den Kunden in Rechnung zu stellen.


2.6 Hat sich ein durch Jobbly vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrags beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, Jobbly unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu informieren.



  1. Vermittlungshonorar und Rechnungslegung

3.1 Das Erfolgshonorar orientiert sich am Zieleinkommen des vermittelten Mitarbeiters. Die tatsächliche Höhe des Honorars für den jeweiligen Kandidaten wird vor Vertragsabschluss schriftlich und verbindlich vereinbart.


3.2 Bei erfolgreicher Vermittlung durch Jobbly in ein Beschäftigungsverhältnis beim Kunden wir das vereinbarte Vermittlungshonorar in zwei Teilbeträgen für die Vermittlung des Bewerbers an den Auftraggeber zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Das erste Vermittlungshonorar in Höhe von 75 % ist nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig. Weitere 25 % werden von Jobbly an den Kunden nach 30 Tagen in Rechnung gestellt, vorausgesetzt der vermittelte Kandidat durch Jobbly ist nicht aus dem Unternehmen (Kunden) ausgeschieden. Es kann eine Ratenzahlung von 12 Raten verteilt auf 12 Monate zzgl. MwSt. vereinbart werden. Die erste Zahlung und ist nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit dem Kunden fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann Jobbly Verzugszinsen in Höhe von 5 % verlangen.


3.3 Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen, wie Eignungstests und Auswahlseminare oder Nebenkosten, wie Reisekosten der Bewerber und des Personalberaters/-vermittlers, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden durchgeführt und nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Jobbly hält sich strikt an den vereinbarten Kostenrahmen. Weitere Kosten oder Aufwandsentschädigungen entstehen dem Kunden nicht.


3.4 Jobbly ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Jobbly e. U) ausdrücklich einverstanden.


3.5 Honoraranspruch/Vertragserfüllung:

Die Tätigkeit von Jobbly vor Abschluss eines Vertrags und oder Auftragsbestätigung mit einem von Jobbly vorgeschlagenen Bewerber ist kostenlos. Ausnahme 3.3, Sonderleistungen und Nebenkosten.

Ausschlaggebend für den Honoraranspruch sind die beidseitige Unterzeichnung des Arbeitsvertrags oder anderweitiger Vereinbarungen für die zu erbringende Arbeitsleistung zwischen dem von Jobbly vorgeschlagenen Bewerber und dem Kunden, sowie der Beginn der Tätigkeit.


Wird der Auftrag vor Beginn der Tätigkeit storniert, gleich von welcher Seite und aus welchem Grund, besteht nur der Anspruch auf Zahlung der Sonderleistungen und entstandenen Nebenkosten (falls vereinbart). Das Vermittlungshonorar entfällt.  



  1. Gewährleistung / Garantie


4.1 Die von Jobbly zum Bewerber gemachten Angaben bzw. erstellten Bewerberprofil beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann Jobbly nicht übernehmen.


4.2 Sollte sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mit einem Bewerber von Jobbly beim Kunden herausstellen, dass der ausgewählte Kandidat fachlich dem Anforderungsprofil nicht entspricht und die Beschäftigung auch auf einer anderen Position nicht fortgesetzt wird, entfallen die restlichen 25 % des Vermittlungshonorars.


4.3 Bei der Ratenzahlung, welche auf 12 Monate aliquotiert wird – endet die Zahlung nach Ausscheidung des Mitarbeiters aus dem Unternehmen (Kunde) mit Ende des angefangenen Monats. Voraussetzung für die Zahlungseinstellung ist die vollständige Bezahlung vorangegangener unbestrittener Rechnungen und der Austritt innerhalb des Zeitraums von den genannten und vereinbarten zwölf Monaten.



  1. Haftung


5.1 Jobbly haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Kunden beigezogene Dritte zurückgehen. Daher haftet Jobbly nicht für direkt beim Kunden (Unternehmen) entstandene Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn.


5.2 Jobbly haftet nicht für die vom Kandidaten erbrachten Informationen, hinsichtlich der Bewerbung. Der Bewerber trägt die alleinige Verantwortung für die Angaben im Lebenslauf und die Informationen welche an Jobbly in Bezug auf die Bewerbung weitergegeben werden.


5.3 Jobbly haftet in keinem Fall für die Wahl des Kunden in Bezug auf die Einstellung des Kandidaten, welcher durch Jobbly vermittelt wurde. Der Kunde übernimmt bei der Unterzeichnung des Dienstvertrags mit dem Kandidaten die volle Verantwortung insbesondere für die Richtigkeit der Daten, Referenzen und sonstigen Vereinbarungen.


  1. Datenschutz/Vertraulichkeit


6.1 Unterlagen von Jobbly, die der Kunde von Jobbly erhält, bleiben Eigentum von Jobbly und sind vertraulich zu behandeln.



  1. Schlussbestimmungen

7.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag/Auftragsbestätigung gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.


7.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


7.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Jobbly e. U.). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Jobbly e. U.) zuständig.


Die männliche Schreibweise in diesen AGB‘s dient lediglich der besseren Verständlichkeit und stellt keine Diskriminierung im Sinne des „Gleichbehandlungsgesetzes“ dar.


Stand: Mai 2019





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